Ob im Park, Garten oder auf dem Balkon: So wird das Grillerlebnis nicht zum Desaster | The Weather Channel
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Ob im Park, Garten oder auf dem Balkon: So wird das Grillerlebnis nicht zum Desaster

A mid adult man is cooking meat on bbq
Für viele gilt das Grillen als Ritual im Sommer. Jedoch müssen mancherorts gewisse Regeln beachtet werden.
(Getty Images)

Wer seine Speisen nicht gerade auf einem Elektrogrill zubereitet, ist für den Garprozess auf offenes Feuer oder Glut angewiesen. Das ist nicht ungefährlich – bundesweit ereignen sich jedes Jahr zahlreiche Grillunfälle, bei denen der Deutschen Gesellschaft für Verbrennungsmedizin zufolge durchschnittlich rund 400 Menschen schwere Brandverletzungen davontragen.

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Wer einen Grill anfacht, sollte daher stets mit der größtmöglichen Umsicht vorgehen.

Grillen: Darauf sollten Sie achten

Wichtig ist in erster Linie, dass der Grill nicht umfallen kann – trägt er die Kennzeichnung DIN EN 1860-1, steht er bei korrektem Aufbau sicher. Der Grill sollte außerdem jederzeit beaufsichtigt werden, unter anderem, damit Kinder den Flammen nicht zu nahe kommen können.

Um Stichflammen zu verhindern, sollten Spiritus und andere brennbare Flüssigkeiten niemals direkt in die Glut gegossen werden. In geschlossenen Räumen ist das Grillen selbstredend tabu – hier besteht Lebensgefahr durch tödliche Gase. Nach der Grillparty darf außerdem die Asche erst entsorgt werden, wenn sie ausreichend abgekühlt ist.

Was darüber hinaus immer gilt: Zu Bäumen, Gehölzen und anderen brennbaren Gegenständen sollte aufgrund der Feuergefahr in jedem Fall einen Mindestabstand von drei Metern einhalten werden.

Grillen und Nachbarn

In privaten Außenbereichen, also etwa in Gärten oder auf Dachterrassen und Balkonen, ist das Grillen grundsätzlich erlaubt. „Allerdings dürfen dabei andere Menschen nicht übermäßig belästigt werden“, schränkt Claus Deese, Geschäftsführer des Mieterschutzbund e.V., ein – sobald sich jemand durch Rauchentwicklung oder Lärm gestört fühle, sei das Grillen nicht mehr uneingeschränkt möglich.

Im äußersten Falle können Nachbarn sogar mit einer nachbarschaftsrechtlichen Klage auf Unterlassung gerichtlich gegen das unliebsame Grillvergnügen vorgehen. Der Kläger muss dann aber Beweise vorlegen, sagt Deese: „Wer sich belästigt fühlt, der muss die Gründe dafür auch nachweisen, etwa mithilfe von Fotos oder Zeugenaussagen.“

Wer nicht gleich vor Gericht ziehen will, der kann es auch mit einer Mitteilung über eine Hausfriedensstörung durch die grillende Partei an dessen Vermieter versuchen – dieser muss dann vermitteln oder Maßnahmen ergreifen, mit denen künftige Störungen unterbleiben.

Grillverbot im Mietvertrag?

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Ein pauschales Grillverbot im Mietvertrag können Vermieter allerdings nicht ohne weiteres festlegen – für eine solche Einschränkung müssen immer konkrete Gründe vorliegen. Diverse Gerichtsentscheidungen, die in Deutschland in den vergangenen Jahren zum Thema Grillen getroffen wurden – etwa zu der Frage, wie häufig im Monat gegrillt werden darf – lassen keine Ableitung allgemeingültiger Regeln zu, sagt Mieterschützer Deese: „Die Urteile beziehen sich immer auf konkrete Einzelfälle und sind grundsätzlich nicht auf die eigene Wohnsituation anwendbar.“

Grillen im Park

Muss man im unmittelbaren Umfeld der eigenen Wohnräume auf die Barbecue-Party verzichten, dann ist der Park häufig die naheliegende Alternative. Doch Vorsicht: Das Grillen auf öffentlichen Plätzen ist in Deutschland nicht grundsätzlich erlaubt. Die Entscheidung darüber, wo gebrutzelt werden darf und wo nicht, fällen Städte und Gemeinden für ihre jeweiligen Zuständigkeitsbereiche selbst.

Auf der sicheren Seite ist man auf ausdrücklich gekennzeichneten Grillflächen. Zusätzlich sollte man sich umfassend über die jeweils geltenden Regelungen informieren. Wer diese nämlich ignoriert, muss mit einem Bußgeld rechnen. Dessen Mindesthöhe variiert je nach Bundesland, liegt bei geringfügigen Verstößen aber in aller Regel im niedrigen zweistelligen Bereich.

Richtig teuer kann es dagegen werden, wenn man den Grillplatz etwa durch das Ausheben einer Grillgrube beschädigt: In solchen Fällen können Bußgelder auch vierstellig ausfallen.

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