Schneebretter und Dachlawinen: Worauf bei Tauwetter achten? | Weather.com
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Schneebretter und Dachlawinen - Worauf bei Tauwetter achten?

Wenn Temperaturen nach frostigen Tagen wieder steigen, können Schneebretter, Dachlawinen und Eiszapfen zur Gefahr werden. Wer muss auf was achten, wenn es wieder Plusgrade gibt?

PRODUKTION - 06.02.2026, Niedersachsen, Laatzen: Schnee und Eis rutschen bei Tauwetter von einem Dach in der Region Hannover. Wenn vor allem bei Tauwetter Schnee und Eis vom Dach rutschen ist das nicht nur gefährlich, sondern kann auch teuer werden. Denn für Schäden durch Dachlawinen haften in vielen Fällen die Hausbesitzer. Foto: Julian Stratenschulte/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Wenn vor allem bei Tauwetter Schnee und Eis vom Dach rutschen ist das nicht nur gefährlich, sondern kann auch teuer werden. Denn für Schäden durch Dachlawinen haften in vielen Fällen die Hausbesitzer.
( Julian Stratenschulte/dpa )

Ein Wochenende mit leichten Plusgraden im Norden: Mit einsetzendem Tauwetter richtet sich der Blick vielerorts schnell auf die Dächer. Wenn dort an winterlichen Tagen Schneebretter entstanden sind, gilt es für Eigentümer und auch Passanten einiges zu beachten.

Warnungen vor Dachlawinen und herabfallende Eiszapfen

Wenn auf Frost Tauwetter folgt, bilden sich oft dicke Eiszapfen an Dachrinnen, die für Menschen auf dem Gehweg richtig gefährlich werden können. Darauf weist aktuell etwa die Stadt Stralsund in Mecklenburg-Vorpommern hin. In der Nähe von Häusern sollten Passanten daher aufpassen, Abstand halten und unter verdächtigen Dächern lieber nicht stehenbleiben.

"Dachlawinen stellen eine erhebliche Gefahr für Passanten dar", warnte jüngst auch die Verwaltung von Braunschweig in Niedersachsen. Dasselbe gelte für herabfallende Eiszapfen.

Was sollten Eigentümer und Spaziergänger wissen?

ARCHIV - 08.01.2026, Bremen, Bremerhaven: Ein Schild warnt vor einem Gebäude vor Dachlawinen und Eisfall. Foto: Sina Schuldt/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Ein Schild warnt vor einem Gebäude vor Dachlawinen und Eisfall.
(Sina Schuldt/dpa)

Während Passanten eigentlich nur den Hinweis zur Vorsicht ernst nehmen können, sollten Hausbesitzer wissen, dass sie handeln müssen. Deshalb erinnerte die Braunschweiger Verwaltung daran, dass grundsätzlich Eigentümerinnen und Eigentümer für Personen- und Sachschäden haften, die durch herabfallende Schneebretter oder Eiszapfen verursacht werden.

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Die Besitzer seien verpflichtet, Schneebretter und Eiszapfen zu entfernen, wenn von ihnen eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehen könne, hieß es in der Hinweismeldung aus Braunschweig. Sollte dies nicht möglich sein, müsse der Gefahrenbereich unverzüglich fachgerecht abgesperrt werden.

Hilfe durch die Feuerwehr sei nur möglich, wenn Eigentümer selbst die notwendigen Arbeiten nicht umsetzen könnten. Ein entsprechender Einsatz müsste aber bezahlt werden, berichtete die Braunschweiger Verwaltung. Die Feuerwehr werde nur tätig, wenn eine unmittelbare Gefahr für den öffentlichen Verkehrsraum bestehe und sonst niemand rechtzeitig handeln könne, hieß es dazu aus Stralsund.

Was müssen Hausbesitzer tun und was nicht?

Der ADAC verweist auf seiner Internetseite darauf, dass Eigentümer nicht jeden Tag aufs Dach klettern und dort den Schnee wegfegen müssen. Nach heftigen Schneefällen oder bei plötzlichem Tauwetter müssen sie aber das Dach überprüfen und bei Bedarf Warnschilder aufstellen. In schneearmen Gebieten müssten aber in normalen Wintern grundsätzlich keine vorsorglichen Schutzmaßnahmen getroffen werden.

Die Stralsunder Verwaltung betont aber, dass rechtzeitiges Handeln wichtig sei. Kleine Eiszapfen sollten demnach früh entfernt werden, solange das noch sicher möglich ist. Wenn es nicht mehr gefahrlos möglich scheint, sollten Fachleute wie Dachdecker oder ein Hausmeisterdienst beauftragt werden.

Was passiert bei Schäden?

Ob verletzter Passant oder Sachschaden am Auto: Der ADAC verweist in seinen allgemeinen Hinweisen darauf, dass die Haftung Hauseigentümer, Hausverwalter oder Mieter treffen könne. Entscheidend für Schadenersatzansprüche sei, ob es Nachlässigkeiten bei den Verkehrssicherungspflichten gebe. Wenn das nicht der Fall ist, greifen nach Angaben des Automobilclubs bei verschiedenen Szenarien die jeweiligen Versicherungen.

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