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Reisen

Homeoffice in warmen Gefilden – das ist zu beachten

Work from anywhere. Rear view of young woman, female freelancer in straw hat working on laptop, keeping arms raised and cellebrating success while sitting on the tropical sandy beach at sunset
Viele Menschen träumen im Winter davon, Homeoffice am Strand zu machen.
(GettyImages)

Wenig Sonne, nasskalt und obendrein hohe Energiekosten – da zieht es viele Menschen in wärmere Gefilde. Wer dann auch noch länger Homeoffice machen darf, der kann gleich mehrere Wochen wegbleiben. Doch bei einem solchen Langzeiturlaub mit Arbeitseinsatz gibt es einiges zu beachten.

Für einen Langzeiturlaub, in dem aber auch gearbeitet wird, gibt es mittlerweile ein neues Kunstwort: „Workation“. Dieser Begriff setzt sich aus den englischen Wörtern für Arbeit (work) und Urlaub (vacation) zusammen und fasst damit das wesentliche schon zusammen. Besonders verlockend klingt die Kombination in kalten, dunklen Wintermonaten, in denen auch noch hohe Energiekosten hinzukommen.

Wer sich für das Überwintern im Süden entscheidet, der sollte das aber gut vorbereiten und einiges beachten, meint Julia Zeller, Juristin und Referentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Das geht schon bei der Buchung los“, sagt sie. Fragen, die geklärt werden müssen, seien etwa folgende: Möchte ich in ein Ferienhaus oder lieber in ein Hotel? Welche Art der Verpflegung möchte ich? Will ich vor Ort auch Reisen und die Unterkunft wechseln? Und buche ich alles individuell oder lieber doch über einen Veranstalter?

Immer mehr Reiseveranstalter setzen auf Workation

Mittlerweile bieten immer mehr Reiseveranstalter solche Workation-Konzepte an. Diese versprechen neben der Unterkunft auch gute Arbeitsbedingungen – darunter etwa Highspeed-Internet, viele Steckdosen und eine Kaffeemaschine im Zimmer, Büroausstattung wie große Schreibtische und Monitore sowie Printmöglichkeiten und Konferenzräume im Hotel. Auch Hotels, in denen keine Kinder erlaubt sind, können ausgewählt werden. Und auch Ferienhäuser werden von Reiseanbietern in Deutschland vermittelt.

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„Der Vorteil solcher Pauschalangeboten ist, dass der Aufenthalt gut abgesichert ist“, sagt Zeller. „Es ist klar festgelegt, wer der Vertragspartner ist und sollte etwas schief gehen, wird das deutsche Recht angewandt. Bei Vermietern aus dem Ausland gilt das dortige Recht. In der Europäischen Union haben wir allgemein ein hohes Schutzniveau aber außerhalb davon, sollte genau hingeschaut werden, wer der Vertragspartner ist und welche Rechte dort gelten.“

Wer sich ein Workation-Angebot anschaut, sollte sich vorab nicht nur um die Ausstattung in den vier Wänden kümmern, sondern auch abklären, wie die weiteren Umstände und die Umgebung aussehen: Wo kann ich einkaufen? Gibt es in einer Nebensaison womöglich abgespeckten Zimmerservice? Und was ist mit Frühstück, Mittag- und Abendessen?

Urlaubsvisum ist zeitlich begrenzt

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Wer länger außerhalb der EU verweilen möchte, der muss sich außerdem um Visum, Einreisemodalitäten und möglicherweise Impfungen kümmern, sagt die Juristin. „Viele Länder haben ein klassisches Urlaubsvisum aber das ist zeitlich begrenzt. Für längere Aufenthalte sollte unbedingt geklärt werden, wie lange ich im Land bleiben darf – sonst kann es bei der Ausreise zu Problemen kommen.“

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Krankenversicherung. „Wer länger wegbleibt, sollte zunächst auf jeden Fall seine Krankenkasse informieren, dass er für einen längeren Zeitraum den Wohnsitz verlagert hat.“ In der EU bleibe der Versicherungsschutz zwar erhalten, aber eventuell seien die Leistungen anders als in Deutschland. Die Expertin rät daher in jedem Fall eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen - auch innerhalb der EU, da mit der Auslandskrankenversicherung weitere Punkte wie Rücktransport abgedeckt sind.

Auch die Bank sollte bei längerer Abwesenheit informiert werden. „Es kann vorkommen, dass eine Bank bei vielen Geldtransaktionen im Ausland vorsichtshalber die Karte sperrt. Das sollte man vorher abklären und auch überlegen, welche Gebühren im Ausland auf einen zukommen und was die beste Zahlart ist.“

Das Stichwort Gebühren gilt auch für den Handyvertrag. Das kostenlose Roaming der EU gilt nämlich nicht unbegrenzt: Erkennt der Netzbetreiber, dass ein Nutzer die meiste Zeit oder innerhalb von vier Monaten mehr Zeit im EU-Ausland als im Inland telefoniert, können eventuell Roaming-Aufschläge anfallen. Zeller rät hier, sich vorab mit dem Mobilfunkanbieter zu beraten. Vor allem bei Aufenthalten in Ländern außerhalb der EU rät sie, sich vorab genau zu informieren, welche Tarife und Konditionen für Internet und Telefonieren gelten.

Bei Untervermietung muss der Wohnungsbesitzer zustimmen

Wer seine vier Wände in Deutschland während der Abwesenheit vermieten möchte und nicht Eigentümer ist, der muss laut der Juristin auf alle Fälle seine Vermieter um Erlaubnis fragen. „Wenn die Wohnung leer bleibt, sollte eine Vertrauensperson regelmäßig nach dem Rechten schauen. Ein unbemerkter Wasserrohrbruch oder Schimmel, die erst nach der Rückkehr auffallen, werden dann zum großen Problem. Außerdem sollte die Post auf wichtige Briefe mit Fristen gesichtet und regelmäßig gelüftet werden“, sagt Zeller.

Um Einbrecher nicht in die leerstehenden Häuser oder Wohnungen zu locken, hat die Einbruchschutz-Initiative „Nicht bei mir“ Tipps zusammengestellt – etwa mit einer Zeitschaltuhr regelmäßig das Licht an- und auszumachen. Welche Fragen bezüglich Steuern und Sozialversicherung für Homeoffice im Urlaub zu klären sind, hat wiederum die Arbeitnehmerkammer Bremen zusammengefasst.

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