Meteoriten-Streit: Gericht entscheidet zugunsten des Grundstücksbesitzers | Weather.com

Meteoriten-Streit: Gericht entscheidet zugunsten des Grundstücksbesitzers

(Symbolbild)
(GettyImages)

Der Streit um das Eigentum an einem Meteoritenklumpen in Schweden hat eine neue Wendung genommen. Ein Berufungsgericht urteilte am Donnerstag, der 14 Kilogramm schwere Klumpen gebühre dem Besitzer des Grundstücks, auf dem der Meteorit am 7. November 2020 einschlug. Derartige Gesteinsbrocken seien als "unbewegliches Eigentum" und Teil des Landes, auf dem sie gefunden werden, zu betrachten.

Das Grundstück, auf dem der Meteorit einschlug, enthalte Eisen - und auch der Brocken selbst bestehe aus Eisen. Deshalb könne er nicht einfach von dem getrennt werden, was üblicherweise als unbewegliches Eigentum betrachtet werde, befand das Gericht.

Geologen gaben den Meteoriten zunächst ans Museum

Nach dem Einschlag des Meteoriten in Uppland, nördlich von Stockholm, fanden zwei Geologen das gute Stück im Dezember 2020 und übergaben es schließlich dem Museum für Naturgeschichte in der Hauptstadt Stockholm. Die schwedische Nachrichtenagentur TT berichtete, der Eigentümer des Grundstücks, Johan Benzelstierna von Engeström, habe gegen ein Urteil des Bezirksgerichts in Uppsala Berufung eingelegt, das noch den Findern Andreas Forsberg und Anders Zetterqvist das Recht an dem Gestein zugestanden hatte, weil dieses eben gerade nicht Bestandteil des Grundstücks, sondern vielmehr eine bewegliche Sache ohne Besitzer sei.

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Richter Robert Green sah dies am Donnerstag anders. Der Meteorit solle wie andere Steine als "Teil des unbeweglichen Eigentums" angesehen werden, auch wenn es sich intuitiv so anfühlen möge, als handele es sich um etwas, das nicht der Erde zugehöre.

Jedermannsrecht in Schweden

Ein als Jedermannsrecht ("Allemansraetten") bekanntes Gesetz in Schweden gibt allen das Recht, sich in der freien Natur aufzuhalten, selbst in Gebieten, die jemand anderem gehören - unter der Bedingung, dass Natur und Tiere respektiert werden. Dieses Gesetz gebe aber nicht jedermann das Recht, einen Meteoriten vom Grundstück eines anderen Menschen mitzunehmen, befand das Berufungsgericht Svea am Donnerstag.

Die Finder des begehrten Himmelsgesteins hatten auch geltend gemacht, es habe eine Vereinbarung gegeben, die ihnen die Entnahme des Meteoriten zugestanden habe. Das Berufungsgericht entschied jedoch, dass es keinen Beweis für eine solche Vereinbarung gebe. Ob die Geologen gegen die Entscheidung in Berufung gehen wollten, war zunächst unklar.

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