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Kaum jemand kennt sie: Die wichtigsten Regeln für Radfahrer | Weather.com
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Kaum jemand kennt sie: Die wichtigsten Regeln für Radfahrer

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Die Regeln beim Fahrradfahren kennt nicht jeder. Darf man ein Smartphone beim radeln verwenden?
(Getty Images)

Radfahrer halten sich weniger streng an Verkehrsregeln? Das hat auch damit zu tun, dass im Straßenverkehr mehr erlaubt ist, als die meisten wissen. Wir stellen neun Regeln vor, die jeder kennen sollte.

Immer mehr Menschen erkennen die vielen Vorteile des Radfahrens: Es steigert die Fitness, es ist umweltschonend, es ist günstig, es gibt keine Parkplatzprobleme, im Berufsverkehr kommt man schneller voran und man kann halten, wo man will. Wir zeigen, was Radler im Straßenverkehr dürfen und was nicht.

Smartphone erlaubt oder nicht?

Eine Hand am Lenker, in der anderen das Mobiltelefon, Tablet, E-Book, Navigationsgerät, Diktiergerät oder iPod? Das ist nach Auskunft des ADAC seit 19. Oktober 2017 verboten und kostet 55 Euro, wenn die Polizei den Biker erwischt.

Im Vergleich zum Bußgeld für Autofahrer in Höhe von 100 Euro samt einem Punkt in Flensburg ist das noch günstig, doch einfach zu gefährlich. Elektronische Geräte dürfen nur benutzt werden, wenn sie am Fahrrad befestigt sind. Dann darf der Blick nur kurz auf dem Gerät verweilen, soweit es die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse erlauben. Steht das Fahrrad, dürfen diese Devices benutzt werden.

Kopfhörer während dem Fahrradfahren?

Grundsätzlich ist das erlaubt. Jedoch sollte die Musik nicht zu laut sein und eventuell sollte nur ein Kopfhörerstöpsel verwendet werden, um den Fahrverkehr problemlos wahrnehmen zu können.

Welche Ampel gilt?

Bis Ende 2016 mussten Radler die Lichtzeichen für Fußgänger beachten. Das hat sich mit dem Jahr 2017 geändert, fortan gelten die Ampeln für den Autoverkehr auch für die Radfahrer. Falls eigene Symbole wie Radverkehr oder kombinierte Lichtzeichen wie Radverkehr und Fußgänger vorhanden sind, müssen sich Biker danach richten.

Ist rechts überholen erlaubt?

Ja, wenn Fahrzeuge auf dem rechten Fahrstreifen warten und stehen, dann dürfen Fahrradfahrer vorsichtig und mit mäßiger Geschwindigkeit rechts überholen. Voraussetzung ist jedoch, dass zwischen wartenden Autos und Bordstein mindestens ein Meter Platz ist. Langsam rollende Fahrzeuge dürfen nicht rechts überholt werden.

Absteigen am Zebrastreifen?

Unbedingt, denn Vorrang an einem Fußgängerüberweg mit Zebrastreifen haben nur Fußgänger und Rollstuhlfahrer. Deshalb müssen Radfahrer absteigen und ihr Bike über den Zebrastreifen auf die andere Straßenseite schieben.

Parken auf dem Gehweg?

Selbstverständlich, denn Fahrräder können auch am Gehweg parken. Allerdings dürfen dabei Fußgänger nicht behindert werden.

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Nach Auskunft des ADAC darf man Fahrräder sogar tagsüber auf der Fahrbahn abstellen – auch wenn Kfz-Fahrer das nicht gerne sehen. Bei Dunkelheit jedoch dürfen unbeleuchtete Fahrräder nicht auf der Straße stehen. Achtung: Auf ausgewiesenen Radwegen darf aber nicht geparkt werden.

Auf dem Gehweg fahren ist jedoch nicht erlaubt. Die Ausnahme gilt nur, wenn das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" vorhanden ist. Dann ist Radfahren auch nur in Schrittgeschwindigkeit erlaubt.

Darf man gegen die Einbahnstraße fahren?

Nein, mit einer Ausnahme. Abkürzungen gegen die vorgegebene Fahrtrichtung sind nur erlaubt, wenn ein Schild (ein Fahrrad kombiniert mit zwei Pfeilen) unter dem roten Verbotsschild für Autos dies eindeutig freigibt.

Störende Autos abschleppen lassen?

Radfahrer können Falschparker abschleppen lassen. Voraussetzungen sind, dass das Auto den Radweg wesentlich einengt, blockiert und Biker gefährdet. In diesem Fall heißt es: Die Behinderung mit dem Handy dokumentieren und die Polizei rufen, die das Abschleppen veranlasst.

Besteht Helmpflicht?

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Ein Fahrradhelm kann vor Verletzungen schützen.
(colourbox.de)

Nein, eine gesetzliche Helmpflicht existiert in Deutschland für Radfahrer nicht, auch nicht für radelnde Kinder. Ein Mitverschulden bei einem Unfall muss sich laut ADAC kein erwachsener Radler, der mit mäßiger Geschwindigkeit ohne Helm unterwegs ist, entgegenhalten lassen.

Ausnahme: E-Biker und wenn Radfahren als Sport betrieben wird, bei dem es um Schnelligkeit geht. Grundsätzlich wird jedoch jedem Fahrradfahrer empfohlen, einen Helm zu tragen.

Führerschein bei Alkoholfahrt weg?

Ab 1,6 Promille gilt die Alkoholfahrt eines Radfahrers als Straftat. Dafür gibt es zwei Punkte, eine empfindliche Geldstrafe und eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) wird angeordnet. Wer diese nicht besteht, verliert auch seinen Führerschein.

Unterhalb von 1,6 Promille kann relative Fahruntüchtigkeit vorliegen. Wenn zur Alkoholisierung Ausfallerscheinungen hinzukommen, kann eine Straftat vorgeworfen werden. Ähnlich hart wird gegen unter Drogen stehende Radler vorgegangen: Wer unter Drogeneinfluss Rad fährt, riskiert eine Strafanzeige und die Anordnung einer MPU.

Der Bußgeldkatalog für Radfahrer:

  • Radfahren ohne Klingel: 15 €
  • Freihändig fahren: 5 €
  • Nebeneinander radeln und andere behindern: 20 €
  • Kindbeförderung ohne vorgeschriebene Sicherheitsvorrichtung: 5 €
  • Handybenutzung: 55 €
  • Kopfhörer tragen unter Beeinträchtigung des Gehörs: 10 €
  • Rote Ampel missachten: 60 € und 1 Punkt
  • Bahnübergang queren trotz geschlossener Schranke: 350 € und 1 Punkt
  • Fußgängervorrang am Zebrastreifen missachten: 40 €
  • Gefährdung Kind, älterer oder hilfsbedürftiger Menschen: 40 €
  • vorgeschriebene Beleuchtung nicht vorhanden/kaputt: 20 €
  • vorgeschriebene Bremsen nicht vorhanden/kaputt: 10 €
  • an ein anderes Fahrzeug hängen: 5 €
  • gekennzeichneten Radweg nicht benutzt: 20 €
  • Radweg in falscher Richtung befahren: 20 €
  • Fahrbahn, Radweg, Seitenstreifen nicht vorschriftsmäßig benutzt: 15 €
  • Nichtbenutzung eines markierten Seitenstreifens: 15 €
  • Einfahrtverbot missachtet: 20 €
  • mangelnde Rücksichtnahme auf Fußgänger auf gemeinsamem Rad-/Gehweg: 15 €

Quelle: ADAC

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