Verbotene Souvenirs: Auf diese Urlaubsmitbringsel verzichten Sie besser | Weather.com

Verbotene Souvenirs: Auf diese Urlaubsmitbringsel verzichten Sie besser

Young woman and man walking through local market in Israel
Vorsicht beim Einkauf von Souvenirs im Ausland.
(GettyImages)

An einen erholsamen Urlaub denken Reisende in der Regel auch lange nach der Rückkehr noch gerne zurück. Als Erinnerung bringen viele Menschen kleine Andenken aus dem Reiseland mit nach Hause. Andere nutzen den Aufenthalt im Ausland, um Markenartikel, Elektronik oder Genussmitteln einzukaufen. Dabei ist allerdings Vorsicht geboten − die Einfuhr mancher Gegenstände ist gesetzlich verboten, für andere Souvenirs gelten Mengenbeschränkungen. Manche Mitbringsel können auch Gesundheitsrisiken bergen. Ein Überblick.

Reisefreimengen nicht überschreiten

Privatpersonen dürfen von ihren Reisen bestimmte Mengen an Waren zollfrei mit nach Hause bringen. Für Produkte wie Tabakwaren, Alkohol, Arzneimittel und Kraftstoffe gelten feste Höchsteinfuhrgrenzen. Andere Konsumgüter wie Kleidung, elektronische Geräte oder Kunstgegenstände dürfen bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro zollfrei in die Bundesrepublik eingeführt werden. Wer diese Mengen überschreitet, muss dies bei der Einreise beim Zoll deklarieren und gegebenenfalls Einfuhrabgaben bezahlen.

Artenschutz beachten

Allein schon im Sinne des Umwelt- und Artenschutzes gilt grundsätzlich: Bei Souvenirs, die tierische oder pflanzliche Bestandteile enthalten, sollte man sehr vorsichtig sein. Der deutsche Zoll überwacht, ob Reisende bei der Einfuhr von Waren in die Bundesrepublik nicht gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) verstoßen, das den Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten regelt.

Danach unterliegt die Einfuhr von mehreren Zehntausend verschiedener Tier- und Pflanzenarten strengen Anforderungen. Ausgestopfte oder eingelegte Tierkadaver sind davon genauso betroffen wie Pelze und Felle, Elfenbein, Schildkrötenpanzer und andere Produkte. Auch scheinbar harmlose Gegenstände wie Muschel- und Schneckengehäuse oder Holzprodukte können in dem Abkommen gelistet sein. Lebendige Tiere und Pflanzen sind ebenfalls tabu.

Vermeintliche „Ausfuhrbescheinigungen“

„Nur weil jemand irgendwo etwas in den freien Verkauf bringt, ist es hierzulande noch lange nicht erlaubt – das ist ein häufiger Trugschluss“, sagt Oliver Bachmann vom Hauptzollamt Hamburg. In manchen Fällen werben Händler mit vermeintlichen „Ausfuhrbescheinigungen“ – amtliche Ausfuhrgenehmigungen dürfen aber nur von zuständigen Behörden ausgestellt werden.

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Im Zweifel sollte man sich deshalb eher gegen den Kauf entscheiden. Trotz Verbot eingeführte tierische oder pflanzliche Produkte werden vom Zoll beschlagnahmt, je nach Schwere des Verstoßes können auch Geld- oder sogar Haftstrafen drohen.

Gefälschte Markenartikel

Zu den Aufgaben des deutschen Zolls gehört es auch, im Einklang mit dem geltenden Markenrecht Marken- und Produktfälschungen aufzuspüren und vom Markt zu nehmen. Dabei verfolgen die Behörden vor allem zwei Ziele: Zum einen wollen sie wirtschaftlichen Schaden von den betroffenen Herstellern abwenden, zum anderen wollen sie die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gewährleisten.

Auch hier gilt: Gefälschte Produkte oder Markenartikel können beschlagnahmt werden, wenn der Zoll sie im Reisegepäck auffindet. Das gilt vor allem dann, wenn die Beamten den Verdacht haben, die eingeführten Artikel könnten für gewerbliche Zwecke bestimmt sein, beispielsweise den Weiterverkauf.

Juristische Konsequenzen möglich

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Abhängig von den Umständen sind auch juristische Konsequenzen möglich. Wer auf der anderen Seite lediglich ein gefälschtes Marken-T-Shirt oder eine Sonnenbrille für den Eigengebrauch im Gepäck hat, darf diese häufig behalten. Das gilt jedoch nicht grundsätzlich: „Es gibt Markenrechtsinhaber, denen schon die Einfuhr eines einzelnen gefälschten Produkts zu viel ist“, sagt Oliver Bachmann vom Hamburger Zoll. „Dazu gehören beispielsweise einige Hersteller hochpreisiger Uhren.“

Schadstoffhaltige Spezialitäten

Das Gesetz ist jedoch nicht das einzige, worauf man beim Souvenirkauf achten sollte. Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass auch juristisch einwandfreie Mitbringsel Risikopotenzial bergen können – vor allem für die Gesundheit. So sind Lebensmittel aus fernen Reiseländern immer wieder stark mit Schadstoffen belastet. „In vielen Urlaubsländern gelten deutlich niedrigere Überwachungsstandards für Lebensmittel als bei uns“, sagt Michael Hummel, Justiziar bei der Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig.

Vorgetäuschte Produktqualität

Besonders häufig betroffen sind nach den Erfahrungen der Verbraucherschützer Honig, der Pflanzengifte enthalten kann, sowie Tees, die mit erhöhten Pestizidrückständen, Keimen oder Schimmelpilzgiften belastet sein können. Auch bei Gewürzen sollte man vorsichtig sein: Um eine bessere Produktqualität vorzutäuschen, werden immer wieder verbotene zum Teil krebserregende Farbstoffe wie etwa Sudanrot oder Rhodamin beigemengt. Besonders bei teuren Gewürzen wie Safran, Kurkuma oder Ceylon-Zimt ist Skepsis geboten.

Gefährliche Elektronik

Auch elektrisch betriebene Produkte sollte man im Urlaub, und insbesondere im außereuropäischen Ausland besser nicht kaufen. „Elektrokleingeräte wie etwa Wasserkocher oder Bohrmaschinen erfüllen möglicherweise nicht die Sicherheitsvorgaben, die in der EU gelten“, sagt Verbraucherschützer Hummel. Häufig sind diese nicht fachgerecht montiert oder weisen minderwertige Materialien auf.

Mögliche Gesundheitsrisiken

Im schlimmsten Falle ergeben sich daraus Gesundheitsrisiken − es drohen Brände oder Stromschläge oder das Gerät gibt Schadstoffe an die darin zubereiteten Lebensmittel ab. Das Problem: Für Laien ist ohne Weiteres meist kaum erkennbar, ob ein Artikel minderwertig oder sogar gefährlich ist. Das gilt besonders für vermeintliche Markenprodukte, die immer wieder gefälscht werden.

Informationen einholen

Wer auf Nummer sicher gehen will, der sollte sich schon vor der Reise über die geltenden Einfuhrbestimmungen informieren und Souvenirs gar nicht erst mitbringen, wenn Zweifel an ihrer Legalität bestehen.

Dabei hilft unter anderem die App „Zoll und Reise“, die das Bundesfinanzministerium hier bereitstellt.

Hier gibt es ebenfalls viele Informationen zum Thema.

Die Verbraucherzentralen fassen hier Wissenswertes zum Thema zusammen.

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