Verkehrsministerium: So darf man nicht mit dem E-Scooter abbiegen
Advertisement
Advertisement

Verkehrsministerium: So darf man nicht mit dem E-Scooter abbiegen

Laut dem Bundesverkehrsministerium gehe es nicht, beim Fahren mit dem E-Scooter mit dem Bein zu "blinken".
(Roberto Pfeil/VM/dpa)

Beim Abbiegen mit E-Tretrollern ist Balance gefragt, wenn man für das vorgeschriebene Handzeichen kurz eine Hand vom Lenker nimmt. Einfach mit einem abgestreckten Bein zu "blinken", geht aber nicht, wie das Bundesverkehrsministerium auf eine Anfrage der Grünen antwortete. Nach der entsprechenden Verordnung "ist das Anzeigen der Fahrtrichtung per Beinzeichen nicht vorgesehen".

Richtungsänderung "rechtzeitig und deutlich durch Handzeichen" ankündigen

Die Grünen hatten in der Frage darauf hingewiesen, dass E-Scooter an Stabilität verlieren, sobald eine Hand von der Lenkstange gelassen wird. Die Verordnung schreibt vor, dass die Richtungsänderung "rechtzeitig und deutlich durch Handzeichen" anzukündigen ist, wenn an dem Gefährt keine Fahrtrichtungsanzeiger vorhanden sind. Der TÜV-Verband hatte aus Sicherheitsgründen gefordert, dass E-Scooter verpflichtend mit Blinkern ausgestattet werden sollten.

Immer informiert - Laden Sie hier die The Weather Channel App herunter

Advertisement

Die kleinen Gefährte mit E-Antrieb sind seit Mitte Juni für den Straßenverkehr zugelassen. Mehrere Verleihfirmen sind inzwischen mit Angeboten in deutschen Städten am Start. Fahren müssen die E-Scooter auf Radwegen oder - wenn es keine gibt - auf der Fahrbahn. Dazu, wie viele E-Tretroller bisher in Deutschland verkauft wurden, liegen der Bundesregierung laut der Antwort keine eigenen Informationen vor.

Play

Auch interessant:

Klimaretter, Ökosünde, Ärgernis? Zwischenbilanz zu E-Tretrollern

Advertisement