So können Sie bei Schimmelbefall Miete sparen | Weather.com
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So können Sie bei Schimmelbefall Miete sparen

Close-up Of Woman Cleaning Mold From Wall Using Spray Bottle And Sponge
Die Hauptursache für Schimmelpilz in der Wohnung ist Feuchtigkeit
(GettyImages)

Die Hauptursache für Schimmelpilz in der Wohnung ist Feuchtigkeit. Wo sich diese an Wänden und Möbelstücken dauerhaft niederschlagen kann, finden in der Luft umherfliegende Schimmelsporen einen idealen Nährboden. Die möglichen Gründe für überschüssige Feuchtigkeit sind allerdings vielfältig.

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Neben Schäden am Bau, durch die Wasser von außen eindringt, kann auch ein Wasserrohrbruch dahinterstecken.

Sogenannte Wärmebrücken – schlecht gedämmte Stellen des Gebäudes, an denen die Wärme besonders schnell nach außen abgeleitet wird – kommen als Ursache ebenfalls in Frage, weil dadurch an kühleren Außenwänden Feuchtigkeit aus der wärmeren Raumluft immer wieder kondensiert.

Hoher Feuchtigkeitsanteil in der Raumluft

Doch auch ohne bauliche Mängel kann Schimmel entstehen, etwa durch einen dauerhaft zu hohen Feuchtigkeitsanteil in der Raumluft. Im Alltag steigt dieser durch Tätigkeiten wie Kochen, Duschen oder das Trocknen von Wäsche.

Auch die Bewohner selbst tragen unfreiwillig dazu bei – durch Atmen und Schwitzen verdampfen zwei bis drei Personen jeden Tag rund zehn Liter Flüssigkeit, die sich in der Raumluft anreichert. Kann sie nicht aus der Wohnung entweichen, begünstigt das Schimmelbildung.

Das ist einerseits unangenehm, weil es schlecht aussieht und modrig riecht, aber auch potenziell gesundheitsschädlich: Auf Dauer können die Sporen zu Allergien und Krankheiten, wie beispielsweise Asthma führen.

Stoßlüften statt Fenster kippen

Wenn kein baulicher Mangel vorliegt, ist eine der wichtigsten Vorbeugungsmaßnahmen gegen Schimmelbefall das richtige Lüft- und Heizverhalten. In den meisten Mietverträgen verpflichten sich die Mieter dazu. Das bedeutet, man muss mehrmals am Tag für fünf bis zehn Minuten alle Fenster ganz aufstellen und die gesamte Wohnung einige Minuten lang querlüften.

Bei diesem sogenannten Stoßlüften kann die feuchte Raumluft abgeführt werden, ohne dass die Wände auskühlen. Das Gegenteil ist der Fall, wenn Fenster über längere Zeit auf Kipp gestellt bleiben: Ein Luftaustausch findet kaum statt, die Wände werden kalt.

Das verursacht nicht nur steigende Heizkosten, sondern erhöht auch die Wahrscheinlichkeit, dass Wasser an den Wänden kondensiert und Schimmel entsteht.

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Zwischen Lüftungsvorgängen heizen

Damit möglichst viel Feuchtigkeit nach draußen transportiert werden kann, sollte man zwischen den Lüftungsvorgängen heizen. Der Grund: Wärmere Luft kann physikalisch bedingt mehr Wasser absorbieren als kältere – beim nächsten Stoßlüften wird somit mehr Feuchtigkeit entfernt. Gerade im Winter muss die gesamte Wohnung deshalb ausreichend beheizt werden.

Das gilt auch für wenig genutzte Bereiche. „Man sollte nicht aus Energiespargründen nur einige Räume in der Wohnung beheizen“, sagt Corinna Kodim, Geschäftsführerin Energie, Umwelt und Technik beim Eigentümerverband Haus und Grund Deutschland. Denn warme – und damit feuchte − Luft strömt stets in die kühleren Räume, etwa aus dem Bad ins Schlafzimmer.

Dort kondensiert die Feuchtigkeit dann an den kalten Wänden.

Wer muss die Beseitigung des Schimmels übernehmen?

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Sobald Mieter Schimmel in ihrer Wohnung entdecken, müssen sie entsprechend ihrer Anzeigepflicht ihren Vermieter informieren. Entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss grundsätzlich zunächst der Vermieter nachweisen, dass die Ursache des Schimmels nicht in der Bausubstanz begründet ist.

Der Vermieter kann dafür beispielsweise einen Bausachverständigen hinzuziehen. Nur wenn dem Vermieter der Nachweis gelingt, dass die Ursache nicht in der Bausubstanz begründet ist, wird ein mögliches Fehlverhalten der Mieter relevant.

„Diese müssen dann nachweisen, dass sie sich selbst vertragsgerecht verhalten haben“, sagt Swen Walentowski, Sprecher von anwaltauskunft.de, dem Rechtsportal des Deutschen Anwaltvereins. „Ist dies der Fall, muss der Vermieter den Mangel trotzdem beseitigen, selbst wenn er sich zunächst entlasten konnte.“

Umgekehrt ist ein etwaiges Fehlverhalten der Mieter im Hinblick auf Heizen und Lüften irrelevant, wenn ein Mangel in der Bausubstanz vorliegt. Auch dann trifft die Beseitigungspflicht den Vermieter.

Zudem gibt es Grenzen, was mit Blick auf Heizen und Lüften für Mieter zumutbar ist: Maximal drei Mal täglich für zehn Minuten oder zweimal für 15 Minuten müssen sie stoßlüften. Tritt trotzdem Schimmel auf, muss der Vermieter handeln.

Miete mindern

Haben bauliche Mängel, Wasserschäden oder unzureichende Dämmung zur Schimmelbildung geführt, ist grundsätzlich der Vermieter verantwortlich, sagt Rechtsanwalt Walentowski. „Mieter dürfen die Miete dann mindern, auch ohne entsprechende Erklärung.“ Die Höhe der zulässigen Minderung kommt auf den Einzelfall an.

Eine Minderung ist auch rückwirkend möglich − ist die Monatsmiete schon bezahlt, wenn der Mangel festgestellt wird, kann der zu viel gezahlte Teil von der nächsten Miete abgezogen werden. Zuvor muss der Vermieter aber die Gelegenheit gehabt haben, den Schimmel zu entfernen. Achtung: Die Mietminderung muss berechtigt sein.

Wird unberechtigt Miete zurückgehalten und entsteht dadurch ein Zahlungsrückstand von insgesamt zwei Monatsmieten, dann darf der Vermieter fristlos kündigen. Den Fehlbetrag kann er rückwirkend nachfordern. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann die Miete nachweislich unter Vorbehalt zahlen und anschließend anteilig zurückfordern, rät Rechtsanwalt Walentowski.

Außerordentliches Kündigungsrecht

Umgekehrt dürfen Mieter fristlos kündigen, wenn der Vermieter nichts gegen einen Schimmelbefall unternimmt, obwohl er es müsste. Dafür muss ein Verbleib in der Wohnung bis zum Ende der Kündigungsfrist allerdings unzumutbar sein, etwa weil die Mieter durch den Schimmel erkranken. Die Mieter müssen dies durch ein Gutachten nachweisen.

Auch hier muss der Vermieter zunächst die Gelegenheit erhalten, den Schimmel zu beseitigen.

Schimmel entfernen

Oberflächlicher Schimmelbefall an kleineren Stellen, beispielsweise hinter Möbelstücken, kann verhältnismäßig leicht mit einem Lappen und Alkohol, Spiritus oder einem speziellen Reinigungsmittel aus dem Baumarkt entfernt werden. Der Lappen gehört danach in den Restmüll.

„Bei großflächigem Befall sollte man in jedem Fall einen Fachmann hinzuziehen“, rät Corinna Kodim, Geschäftsführerin Energie, Umwelt und Technik beim Eigentümerverband Haus und Grund Deutschland.

Zum einen verfügt der Experte über die nötige Schutzausrüstung, zum anderen kann er zweifelsfrei abklären, ob der Schimmel bereits in die Wände eingedrungen ist und deshalb umfassendere Sanierungsmaßnahmen nötig werden.

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