Böllern an Silvester: Bei Verstoß bis zu 50.000 Euro Strafe | Weather.com
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Bis zu 50.000 Euro Strafe: Was beim Böllern erlaubt ist und was nicht

Feuerwerk
Der Einsatz von Feuerwerkskörpern ist für Privatpersonen streng geregelt.
(GettyImages)

Der Einsatz und der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist streng geregelt: Raketen und Böller sind Polizeiangaben zufolge nur an den letzten drei Tagen des Jahres in Geschäften erhältlich und dürfen nur an Erwachsenen verkauft werden. In diesem Jahr fällt der Verkaufsstart auf Samstag, den 28. Dezember 2024.

Welche Feuerwerkskörper sind erlaubt?

Nur wer volljährig ist, darf zum Jahreswechsel Feuerwerkskörper zünden; und zwar lediglich in Deutschland zugelassene Böller und Raketen der Kategorie F2. Wie die Polizeiberatung erklärt, sind Kleinstfeuerwerke (Kategorie F1) eine Ausnahme. Dazu zählen Tischfeuerwerke, Partyknaller oder Wunderkerzen, die auch für den Gebrauch in Innenräumen erlaubt sind. Diese Feuerwerke dürfen das ganze Jahr über eingesetzt und auch schon von Kindern ab dem 12. Lebensjahr abgebrannt werden.

Einer besonderen Genehmigung bedarf es für Feuerwerkskörper der Kategorien F3 (Mittelfeuerwerk) und F4 (Großfeuerwerk). Da diese deutlich mehr Schwarzpulver enthalten, sind sie auch gefährlicher. Deshalb müssen Privatpersonen eine Genehmigung beim zuständigen Ordnungsamt beantragen, die ihnen den Besitz und das Abbrennen dieser Feuerwerke erlaubt.

Ab wann darf man böllern?

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Feuerwerkskörper dürfen hierzulande zwischen dem 31. Dezember und dem 1. Januar gezündet werden. Mancherorts gilt die Erlaubnis auch nur zwischen 18 Uhr abends und 6 Uhr morgens. Nach Silvester ist es verboten, privat ein Feuerwerk zu veranstalten.

Bis zu 50.000 Euro Strafe bei Verstößen

Wer außerhalb der gesetzlich zugelassenen Zeiten böllert, riskiert der Polizei zufolge ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Schärfere Strafen drohen denjenigen, die nicht zertifizierte Feuerwerkskörper zünden. Demnach verstößt der Besitz, die Weitergabe und das Abbrennen illegaler Böller gegen das Sprengstoffgesetz. Neben einer Geldstraße bis zu 50.000 Euro droht auch eine Freiheitsstrafe.

Wo darf man Feuerwerke zünden?

Wichtig zu wissen: Nicht überall dürfen Feuerwerke gezündet werden. So darf man in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- oder Altersheimen nicht böllern. Das Verbot besteht mancherorts auch in Innenstädten. Hier gilt es, sich zu informieren, wo die Gemeinde das Zünden von Feuerwerkskörpern erlaubt.

Tipps der Polizei zur sicheren Nutzung von Feuerwerkskörpern

  • Achten Sie beim Kauf auf das CE-Zeichen und die Registrierungsnummer.
  • Nur Feuerwerkskörper verwenden, die optisch keine Mängel erkennen lassen.
  • Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger auf keinen Fall wieder anzünden, sondern fachgerecht entsorgen.
  • Lesen Sie die Gebrauchsanweisung und halten Sie die Hinweise ein.
  • Halten Sie Böller beim Abbrennen keinesfalls in der Hand.
  • Verwenden Sie Feuerwerkskörper nur im Freien. Die Flugbahn ist freizuhalten, keinesfalls sind Raketen auf Menschen oder Tiere zu richten.
  • Verschießen Sie Raketen von einem geeigneten, stabilen Abschussplatz aus. Das Zünden auf Balkonen sowie aus geöffneten Fenstern heraus ist zu unterlassen!
  • Halten Sie zu immer einen Schutzabstand zu Menschen, Tieren und Gebäuden ein.
  • Säubern Sie Straßen und Gehwege von den Resten und entsorgen Sie diese fachgerecht, sobald sie ausgekühlt sind.

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