Steuern, Impfen, Leinenpflicht – was Hundehalter beachten müssen | The Weather Channel
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Steuern, Impfen, Leinenpflicht – was Hundehalter beachten müssen

high five human, dog giving a paw to a handsome man in the house
In knapp jedem fünften deutschen Haushalt lebt mindestens ein Hund
(Getty Images)

Der Hund gilt als der beste Freund des Menschen – kein Wunder, dass er zu den beliebtesten Haustieren der Deutschen gehört. Doch mit dem Besitz eines Vierbeiners sind diverse Pflichten verbunden, die sich je nach Wohnort zum Teil stark unterscheiden. Was angehende Hundehalter beachten sollten, verrät unser Überblick.

Große regionale und lokale Unterschiede

Mit insgesamt rund 9,2 Millionen Tieren sind Schäferhund, Labrador, Dackel und Co. nach den Katzen die beliebtesten Haustiere der Deutschen. Das ergab 2017 eine Erhebung des Zentralverbandes Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF). Demnach lebt in knapp jedem fünften Haushalt mindestens ein Hund.

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„Pauschale Aussagen darüber, welchen gesetzlichen Pflichten man als Hundehalter in Deutschland unterliegt, sind allerdings kaum möglich“, sagt Udo Kopernik, Vorstandsmitglied im Verband für das Deutsche Hundewesen e.V. (VDH). Der Grund ist die föderale Struktur der Bundesrepublik – die Haltung der Vierbeiner fällt hierzulande unter Landes- und zum Teil auch unter kommunales Recht.

Bundesweit gültige Vorschriften gibt es kaum. „Das kann die Lage für Hundehalter und die, die es werden wollen, sehr unübersichtlich und kompliziert machen“, sagt Kopernik.

Sachkundenachweis und eine Kennzeichnung des Tiers

Ein Beispiel: Das Landeshundegesetz von Nordrhein-Westfalen schreibt Haltern einen Sachkundenachweis, eine Tierhaftpflicht und eine Kennzeichnung des Tiers per Chip nur dann vor, wenn es eine Größe von 40 Zentimetern oder ein Gewicht von 20 Kilogramm übersteigt oder wenn es bestimmten vom Gesetz festgelegten Rassen angehört.

Im benachbarten Niedersachsen dagegen müssen seit 2011 ausnahmslos alle Halter diese Auflagen erfüllen. Grundsätzlich sollten sich Hundebesitzer also umfassend darüber informieren, welche Regelungen an ihrem jeweiligen Wohn- oder Aufenthaltsort gelten.

Leinen- und Maulkorbpflicht

Das gilt auch bei der Benutzung von Leinen und Maulkörben, die ebenfalls regional unterschiedlich geregelt ist. So gilt in Niedersachsen in der freien Landschaft alljährlich eine generelle Leinenpflicht zur sogenannten allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit von Wildtieren und Vögeln zwischen dem 1. und dem 15. April.

In Nordrhein-Westfalen dagegen können Hunde im Wald das ganze Jahr über ohne Leine geführt werden. Allerdings dürfen sie dabei die Wege nicht verlassen und müssen stets unter Kontrolle bleiben, auf Zuruf also sofort zu ihrem Herrchen zurückkehren.

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Zusätzlich zu den Gesetzen der Länder können Kommunen außerdem ebenfalls Regelungen erlassen und beispielsweise ein grundsätzliches Leinengebot aussprechen.

Abhängig von der Hunderasse

Ebenfalls von Bundesland zu Bundesland und zum Teil auch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sind die Vorgaben, welche Hunderassen in der Öffentlichkeit einen Maulkorb tragen müssen. Bei einigen als gefährlich geltenden Rassen gilt die Pflicht jedoch fast überall. Dazu gehören Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Tosa Inu und Rottweiler.

„In manchen Kommunen kann die Maulkorbpflicht auch umgangen werden, wenn eine Sachkundeprüfung und ein Verhaltenstest des Tieres abgelegt werden“, sagt VDH-Experte Kopernik.

Hundesteuer variiert stark

Das Halten von Hunden ist in Deutschland in der Regel steuerpflichtig. Die Abgabe unterliegt der Steuerhoheit der Kommunen, ihr Umfang kann daher innerhalb gewisser Grenzen von ihnen frei festgelegt werden. „Dabei kann es deutliche Unterschiede geben, auch in unmittelbar benachbarten Gemeinden“, sagt Udo Kopernik.

So sind in einigen Städten der Stiftung Warentest zufolge jedes Jahr fast 200 Euro pro Tier fällig, während andere Kommunen auf die Besteuerung von Hunden vollständig verzichten. Historisch reicht die Besteuerung von Hunden in Deutschland weit zurück.

So galten die Vierbeiner – sofern sie nicht als Nutztiere gehalten wurden – im Preußen des frühen 19. Jahrhunderts als Luxusobjekte und wurden mit einer entsprechenden Luxussteuer belegt.

Impfpflicht - Wann eine Impfung nötig ist

Eine Impfpflicht für Hunde besteht in Deutschland prinzipiell nicht. Wer allerdings in Begleitung seines Tieres in die Bundesrepublik (oder in jedes andere Mitgliedsland der Europäischen Union) einreisen will, der muss nachweisen, dass es gegen Tollwut geimpft ist.

Das gilt auch für Urlaubsreisen: Wer seinen Hund mit ins Ausland nehmen will, der benötigt spätestens bei der Wiedereinreise den Impfnachweis. Generell empfiehlt die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin am Friedrich-Loeffler-Institut (StIKo Vet), dass jeder Hund gegen fünf Infektionskrankheiten geimpft sein sollte.

Neben der Tollwut – einer sogenannten Zoonose, die auch vom Tier auf den Menschen übertragen werden kann – sind das Parvovirose, Staupe, Leptospirose sowie die ansteckende Leberentzündung Hepatitis contagiosa canis (HCC).

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