Das dürften Sie bei einer Ausgangssperre noch - und das nicht | Weather.com
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Das dürften Sie bei einer Ausgangssperre noch - und das nicht

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Aktualisiert am 22.3.20 um 9.55 Uhr:

Das neue Coronavirus breitet sich in Deutschland weiter rasant aus, doch noch immer halten sich nicht alle Menschen an die dringend empfohlenen Maßnahmen. Diese lauten: Händewaschen, Abstand halten und das Haus nur für das absolut Nötigste zu verlassen. Tatsächlich musste die Polizei sogar immer wieder sogenannte Coronaparties auflösen, bei denen oft junge Menschen alle Empfehlungen ignorierten und zusammen feierten.

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Um die Zahl der neu mit Corona Infizierten einzudämmen und die Menschen zu vernünftigem Handeln zu bewegen, fordern einige die Politik auf, eine Ausgangssperre zu verhängen. In mehreren europäischen Ländern wie Frankreich, Italien und Spanien gibt es die bereits. Etliche Länder wie Indien, El Salvador und Ruanda haben nachgezogen. Und auch in Deutschlands ist es mittlerweile soweit: Nachdem erste Landkreise in Bayern haben Ausgangssperren verhängten, verkündete Ministerpräsident Söder weitreichende Ausgangsbeschränkung für ganz Bayern, die seit Samstag gelten. Nach dem Infektionsschutzgesetz seien bei einem Verstoß "Bußgelder bis zu 25.000 Euro möglich", erklärte Innenminister Joachim Herrmann.

Weitreichende Ausgangsbeschränkungen für ganz Bayern

Das Verlassen der eigenen Wohnung ist ab Samstag in Bayern nur noch erlaubt, wenn triftige Gründe vorliegen. Dazu zählen unter anderem der Weg zur Arbeit, notwendige Einkäufe, Arzt- und Apothekenbesuche, Hilfe für andere, Besuche von Lebenspartnern, aber auch Sport und Bewegung an der frischen Luft - dies aber nur alleine oder mit den Personen, mit denen man zusammenlebt.

Was wäre bei einer Ausgangssperre noch möglich?

Doch was bedeutet eine Ausgangssperre generell? Der RBB erklärt: In einem solchen Zustand wäre das Verlassen der eigenen Wohnung in Deutschland verboten. Öffentliche Orte wie etwa Parks oder Straßen dürften damit nicht mehr betreten werden.

Dem Bericht zufolge gebe es jedoch Ausnahmen. So dürften die Menschen nach wie vor aus ihren Häusern, um einzukaufen, zum Arzt, zur Tankstelle oder zur Bank zu gehen oder in der Nähe der Wohnung den Hund auszuführen. Auch wäre es getrennt lebenden Eltern weiterhin erlaubt, dafür zu sorgen, dass beide Elternteile die Kinder sehen. Um einen Hilfsbedürftigen zu betreuen dürften Menschen ebenso nach wie vor aus dem Haus.

Am Sonntag fällt die Entscheidung

Wo Arbeit im Home Office ausgeschlossen ist, wäre außerdem die Fahrt zur Arbeit weiterhin erlaubt. Darüber hinaus dürfte weiter Sport im Freien gemacht werden, wenn man dabei alleine ist. Der RBB betont jedoch, dass eine solche Handhabe in Kraft treten kann, aber nicht muss. Eine Ausgangssperre könnte demnach auch anders aussehen. Die konkreten Beschränkungen obliegen nämlich letztendlich der Gebietskörperschaft

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Eine Ausgangssperre hat es seit dem zweiten Weltkrieg in Deutschland nicht gegeben. Zuletzt hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel an die Bevölkerung appelliert, sich an die Einschränkungen zu halten. Auch, um eine Ausgangssperre abzuwenden, weil diese einen heftigen Eingriff in die Grundrechte in einer Demokratie bedeute.

Am frühen Sonntagnachmittag beraten die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten über eine deutschlandweite Ausgangssperre. Seit Wochen ist das öffentliche Leben bereits eingeschränkt. Schulen und Kitas sind geschlossen, zahlreiche Geschäfte und Freizeiteinrichtungen auch.

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