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Musikhören beim Radfahren verboten? Populäre Irrtümer unter der Lupe | Weather.com
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Musikhören beim Radfahren verboten? Populäre Irrtümer unter der Lupe

Woman riding bicycle at sunset. Holding leg on ground and taking a rest. Close up.
Müssen Radfahrer auf Straßen immer hintereinander fahren?
(GettyImages)

Wer mit dem Rad unterwegs ist, muss sich wie Autofahrer an viele Verkehrsregeln halten. Doch müssen Radwege immer genutzt werden? Ist Absteigen am Zebrastreifen zwingend? Und ist es erlaubt, während der Fahrt Musik zu hören?

Homeoffice, Lockdown und Kontaktbeschränkungen: Seit dem Beginn der Corona-Krise sind viele Menschen auf das Fahrrad umgestiegen. Experten rechnen damit, dass einige auch nach der Pandemie Radler bleiben.

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Um auf die zunehmende Belastung durch Autos hinzuweisen und das Zweirad mehr in den Fokus des Alltags zu rücken, findet seit 1998 jährlich am 3. Juni der Weltfahrradtag statt. Anlass genug, um mit einigen populären Irrtümern aufzuräumen:

Behauptung: Wenn ein Radweg da ist, muss der benutzt werden

Fakten: Falsch. Dem Rechtsexperten des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC), Roland Huhn, zufolge gilt die Regelung nur, wenn der Radweg mit einem der drei blauen Radweg-Schilder gekennzeichnet ist.

Außerdem muss der Radweg gut befahrbar sein. Ist er von Wurzeln überwuchert, liegen Gegenstände im Weg und versperren Autos oder Mülltonnen die Fahrt, darf man auf die Straße ausweichen. Ist der Radweg mit keinem der Radweg-Schilder versehen, kann jeder selbst entscheiden, welchen Weg er wählt.

Behauptung: Auf dem Radweg geht's auch in die Gegenrichtung

Fakten: Nicht immer. Gibt es nur einen Radweg und ist dieser nicht für beide Fahrtrichtungen gekennzeichnet, ist dies nicht erlaubt. In diesem Fall darf der Radweg nur in eine Richtung befahren werden. Klarer wird die Situation, wenn es für jede Fahrspur einen Radweg gibt. Dann ist man verpflichtet, die für die jeweilige Fahrtrichtung ausgewiesene Spur zu nutzen.

Behauptung: Radfahrer müssen auf Straßen immer hintereinander fahren

Fakten: Falsch. Nach ADFC-Angaben ist das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden ausdrücklich erlaubt. Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) 2020 ist die Regelung klar formuliert: Sofern der Verkehr nicht behindert wird, darf man generell zu zweit nebeneinander fahren. Auf Fahrradstraßen darf man sowieso immer zu zweit nebeneinander in die Pedale treten.

Behauptung: Kopfhörer mit Musik sind beim Radfahren verboten

Fakten: Stimmt nicht. „Verboten sind Ohrhörer nur dann, wenn das Gehör wesentlich beeinträchtigt wird“, sagt Rechtsexperte Huhn. Laut StVO ist es grundsätzlich erlaubt, mit Kopfhörern Rad zu fahren und dabei Musik, Hörbüchern oder Podcasts zu lauschen.

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Wichtig sei, dass das Fahrverhalten nicht beeinträchtigt werde. So muss man gewährleisten, dass man den Straßenverkehr entsprechend wahrnimmt und Warnsignale deutlich hört. Daher rät der ADFC dazu, während der Fahrt auf Musik im Ohr zu verzichten.

Behauptung: Auch mit Alkohol im Blut darf man aufs Rad

Fakten: Ein Irrtum. „Schon bei einem Promillewert von 0,3 kann man sich strafbar machen und muss bei einem Unfall haften, wenn es aufgrund des Alkohols zu Fehlern beim Radfahren kommt“, sagt Huhn. „Ab 1,6 Promille begehen Radfahrende auch ohne erkennbare Fahrunsicherheit eine Straftat.“ Bei Verstößen muss mit einem Bußgeld und dem Entzug des Auto-Führerscheins gerechnet werden.

Behauptung: Mit dem Rad darf ich über einen Zebrastreifen fahren

Fakten: Kommt drauf an. „Wenn Radfahrende Vorrang haben wollen, müssen sie absteigen und ihr Rad schieben“, sagt der ADFC-Rechtsreferent. „Sie dürfen über den Zebrastreifen fahren, müssen dann jedoch querende Fahrzeuge durchfahren lassen.“

Behauptung: Tempolimits gelten auch für Radfahrende

Fakten: Die Geschwindigkeitsvorschriften der StVO gelten grundsätzlich nur für Kraftfahrzeuge - also nicht für Fahrräder. Radler können demnach so schnell fahren, wie sie möchten oder können. Dennoch: Auch für Radfahrende gilt die allgemeine Sorgfaltspflicht. In der StVO heißt es: „Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“

Behauptung: Mit dem Rad darf man falsch herum in Einbahnstraßen

Fakten: Falsch! Laut dem ADFC-Rechtsexperten gilt das nur für Einbahnstraßen, die durch eine entsprechende Beschilderung dafür freigegeben sind.

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