Waldknigge: Zehn Tipps zum Verhalten im Wald | Weather.com
Advertisement
Advertisement

Waldknigge: Zehn Tipps zum Verhalten im Wald

Play

Ein Ausflug in den Wald bringt Erholung sowie unmittelbaren Kontakt mit der Natur. Damit auch andere Besucher den Wald genießen können und Tiere und Pflanzen ungestört bleiben, gibt es ein paar Verhaltensregeln. Ein kleiner 10-Punkte- Waldknigge.

1.Betretungsverbote beachten

Grundsätzlich gilt in Deutschland ein freies Waldbetretungsrecht. „Das heißt, dass prinzipiell jeder alle Wälder betreten darf – egal ob es sich um einen staatlichen, einen kommunaler oder einen privaten Wald handelt“, sagt Horst Sproßmann, Leiter der Kommunikation bei ThüringenForst. „Allerdings kann das Betreten je nach Jahreszeit und Region auch verboten werden. Fernbleiben muss der Waldbesucher etwa Verjüngungs- oder Holzeinschlagsflächen.“ Betretungsverbote gibt es auch zum Schutz der Besucher: Etwa bei Waldbrandgefahr oder Stürmen.

2.Motorisiertes muss draußen bleiben

Während ein Waldausflug zu Fuß, auf dem Rad oder auf dem Pferd kein Problem ist, müssen motorisierte Gefährte draußen bleiben. „Eine Ausnahme gibt es für kennzeichenfreie Elektro-Räder und Fahrten, die zur Erfüllung forstwirtschaftlicher Aufgaben dienen – beispielsweise kann ein Waldbesitzender natürlich zu seiner Parzelle fahren oder eine Hütte beliefert werden“, erklärt der Waldexperte.

3. Rauchen: Überwiegend verboten

Ob im Wald geraucht werden darf oder nicht, hängt nicht nur von der Jahreszeit, sondern auch vom jeweiligen Bundesland ab. „Denn neben dem Bundeswaldgesetz, legen die Bundesländer in Landeswaldgesetzen weitere Details für die jeweiligen Länder fest“, erklärt Sproßmann. „Und da gibt es unterschiedliche Regeln: Wir in Thüringen verbieten Rauchen im Wald etwa ganzjährig. In anderen Ländern gilt das Rauchverbot beispielsweise von Mitte Februar bis Mitte Oktober.“

4. Müll wieder mitnehmen

Jeglicher Müll, der bei einem Waldbesuch anfällt, sollte auch wieder mitgenommen werden. „Das gilt auch für Speisereste“, sagt der Waldexperte. „Denn über die Speisereste, die etwa Wildschweine fressen, kann die afrikanische Schweinepest übertragen werden.“

5. Keine Waldtiere anfassen

„Auch wenn ein Rehkitz süß aussieht, sollte es auf keinen Fall angefasst werden. Denn die Mutter wird es danach wegen des fremden Geruchs oft nicht mehr annehmen und das Jungtier muss verhungern“, sagt Sproßmann. „Bei anderen Tieren wie etwa Frischlingen, wird mit großer Wahrscheinlichkeit das Muttertier sogar zum Angriff übergehen“. Vögel in Nistkästen oder Baumwipfeln sollten ebenso in Ruhe gelassen werden, wie auch kleine Waldbewohner wie Ameisen. „Bitte nicht in Ameisenhaufen stochern“, so der Sprecher.

6. Kein Klettern auf Jagdstände und Holzpolter

Advertisement

Auch wenn es verführerisch ist: Auf Jagdstände, Holzpolter und Co. darf nicht geklettert werden. „Forstliche oder jagdliche Einrichtungen dürfen grundsätzlich nur von befugten Personen betreten werden“, sagt Sproßmann. „Bei Holzpoltern - also den Rundholzstapel an den Rändern von Forststraßen – sind nicht alle Stämme einzeln festgezurrt. Wenn die zu rutschen anfangen, kann es zu schlimmen Unfällen kommen – und die Krankenkassen könnten Regressansprüche prüfen.“

7. Zelten und Grillen nur auf erlauben Flächen

Wer im Wald übernachten möchte, darf dies nur auf ausgewiesenen Flächen tun – gleiches gilt für‘s Grillen. „Es gibt auch Waldbesitzende, die erlauben das Zelten in ihren Gebieten. Das muss aber vorher abgeklärt werden – Infos über die jeweiligen Waldbesitzenden hat das zuständige Forstamt“, sagt der Waldexperte.

8. Hunde in vielen Bundesländern anleinen

Die Leinenpflicht für Hunde ist in den Landeswaldgesetzen geregelt. „In Thüringen müssen Hunde in allen Wäldern angeleint werden“, sagt Sproßmann. „Das liegt zum einen daran, dass sie Tiere aufschrecken und unkontrolliert hetzen können. Zum anderen kann es auch passieren, dass gerade kleinere Hunde in Dachs- und Fuchsbauten eindringen – und nicht zurückkehren.“ Auch schlecht für kleine Hunde: hungrige Wölfe und Hybride, die inzwischen wieder in vielen Wäldern anzutreffen sind. In anderen Bundesländern gilt die Leinenpflicht zwar nicht, teilweise dürfen Jäger aber auf wildernde Hunde schießen.

9. Pilze, Früchte und Blüten nur für den Hausgebrauch mitnehmen

Wer im Wald Früchte, Beeren, Heilkräuter, Nüsse oder Blumen findet, darf diese grundsätzlich auch mitnehmen – laut Thüringer Waldgesetz etwa „in geringen Mengen und zum eigenen Verbrauch“. „Das ist natürlich interpretierbar. Aber in der Praxis hat sich gezeigt, dass etwa bei Pilzen um die 250 Gramm pro Person in Ordnung sind und bei Blumen ein Handstrauß“, sagt der Waldexperte. „Grundsätzlich muss die Entnahme pfleglich erfolgen und naturschutzrechtliche Bestimmungen beachtet werden.“ Alles, was den Eigenverbrauch übersteigt und etwa gewerblich genutzt wird, bedarf der Zustimmung des Waldbesitzers.

10. Vogelstimmen und Blätterrauschen statt lauter Musik

Laute Musik und laute Gespräche haben im Wald nichts verloren. „Im Sinne einer naturverträglichen Erholung, sollten sich alle Waldbesucher so verhalten, dass sie niemanden beeinträchtigen – weder die Waldbewohner noch die anderen Menschen“, sagt Sproßmann. „Da verbietet sich etwa ein Ghettoblaster ganz von selbst.“

D​as könnte Sie auch interessieren:

Tipps vom Experten: So grillen Sie richtig - auch Vegetarisches

Advertisement